Sächsischer Gründerinnenpreis
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz verleiht jährlich den Sächsischen Gründerinnenpreis an eine Jungunternehmerin im Freistaat Sachsen.
Der Preis soll dazu beitragen, ein gründerinnenfreundliches Klima in Sachsen zu verstetigen und den Strukturwandel in Sachsen vor dem Hintergrund der demographischen Herausforderungen insgesamt weiter zu entwickeln. Er soll Frauen ermutigen, in bestimmten Lebenssituationen über eine Existenzgründung nachzudenken und möglicherweise den Weg in die eigene Selbständigkeit zu gehen.
Eine unabhängige Jury berät und entscheidet jährlich über die von Verbänden und Institutionen eingereichten Nominierungsvorschläge.