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Regionale Wettbewerbe

  • FEMALE FOUNDERS Cup – Baden-Württemberg

    Eingebettet in den Gründungswettbewerb „Start-up BW Elevator Pitch“ ist der FEMALE FOUNDERS Cup auf der Suche nach einfallsreichen Geschäftsideen und den besten Gründerinnen und Unternehmerinnen in Baden-Württemberg.

    Beim FEMALE FOUNDERS Cup haben Gründerinnen und solche, die es werden wollen sowie Start-ups und Gründungsteams von Frauen die Möglichkeit, ihre Ideen, Produkte und Dienstleistungen innerhalb von drei Minuten vor einer Jury und vor Publikum vorzustellen.

    Neben dem Feedback der Gründungsexpertinnen/-experten haben die Teilnehmerinnen die Chance auf ein von der L-Bank ausgelobtes Preisgeld und einen weiteren Auftritt beim Landesfinale der Regional-Cups der Start-up BW Elevator Pitch-Wettbewerbsrunde.

  • Berliner Unternehmerinnenpreis

    Mit der Ausschreibung des Wettbewerbs und der Auszeichnung zur „Berliner Unternehmerin des Jahres“ würdigt das Land Berlin herausragende Leistungen von Unternehmerinnen aus der Hauptstadt.

    Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und wird in drei Kategorien vergeben (u.a. nach Unternehmensgröße und -alter). Bewerben können sich Unternehmerinnen, Unternehmerinnenteams und Gründerinnen. Voraussetzung ist, dass bei mehreren GesellschafterInnen über 50 Prozent der Unternehmensanteile in Frauenhand liegen. Sind RisikokapitalgeberInnen am Unternehmen beteiligt, muss erklärt werden, dass diese keinen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben.

    Mit der Auszeichnung werden seit 2004 für jeweils zwei Jahre engagierte Berliner Unternehmerinnen gewürdigt, die mit ihren herausragenden Leistungen den Wirtschaftsraum Berlin erfolgreich mitgestalten und die Vorbildfunktion für Frauen auf dem Weg in die Selbständigkeit besitzen. Kooperationspartner sind die Investitionsbank Berlin (IBB) und die Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK Berlin).

  • Unternehmerin des Landes Brandenburg

    In Brandenburg gibt es über 35.000 Unternehmerinnen. Jeder dritte neue Betrieb wird von einer Frau gegründet. Viele Unternehmerinnen setzen sich tatkräftig für ihre Angestellten und ihre Region ein. Dieses Engagement will die Landesregierung Brandenburg würdigen.

    Der Preis wird seit 2003 alle zwei Jahre im Rahmen des Brandenburger Unternehmerinnen- und Gründerinnentages (UGT) vergeben. Es winken drei Preisgelder in Höhe 500 bis 3.000 Euro. Der UGT wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg finanziert.

  • belladonna gründerinnenpreis - Bremen

    Als Netzwerkpartnerin der Bremer Existenzgründungsinitiative B.E.G.IN ruft belladonna auf zu einem Wettbewerb für den Gründerinnenpreis. Ziel des Preises ist es, die Existenzgründung von Frauen in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Der Preis soll zudem das gründerinnenfreundliche Klima in Bremen noch verstetigen.

    Bewerben können sich erfolgreiche (Klein)Unternehmerinnen oder Freiberuflerinnen, die einen zufrieden stellenden Umsatz und eine positive Entwicklung ihres Unternehmens aufweisen, seit zwei bis fünf Jahren auf dem Markt sind und im Land Bremen gegründet haben. Die Gründungsidee sollte ökonomisch tragfähig und das Alleinstellungsmerkmal (USP) herausragend sein.

    Prämiert wird die Unternehmerin mit 4.000 Euro und der Teilnahme an einer Podiumsdiskussion.

  • Unternehmerinnenpreis Sachsen-Anhalt

    Mit dem Unternehmerinnenpreis Sachsen-Anhalt werden unternehmerische Leistungen von Frauen ausgezeichnet. Prämiert werden Unternehmerinnen mit einem tragfähigen Unternehmen, einer pfiffigen Idee, zukunftsweisenden Produkten, kunden- oder servicenahen Dienstleistungen oder einer erfolgreich abgeschlossenen Unternehmensnachfolge.

    Bewerben können sich Unternehmerinnen aller Branchen unabhängig von der Unternehmensgröße. Sie können sich als Einzelunternehmerin oder als Unternehmerinnenteam bewerben. Bei Bewerbungen von Gesellschaften muss die Bewerberin bzw. die Bewerberinnen in der Regel mindestens 50 Prozent Anteile halten und geschäftsführend aktiv tätig sein.

    Der Unternehmerinnen-Preis wird von dem AMU, dem Verband selbständiger Frauen in Sachsen-Anhalt e.V. verliehen und ist mit einem Geldwert dotiert.

  • Sächsischer Gründerinnenpreis

    Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz verleiht jährlich den Sächsischen Gründerinnenpreis an eine Jungunternehmerin im Freistaat Sachsen.

    Der Preis soll dazu beitragen, ein gründerinnenfreundliches Klima in Sachsen zu verstetigen und den Strukturwandel in Sachsen vor dem Hintergrund der demographischen Herausforderungen insgesamt weiter zu entwickeln. Er soll Frauen ermutigen, in bestimmten Lebenssituationen über eine Existenzgründung nachzudenken und möglicherweise den Weg in die eigene Selbständigkeit zu gehen.

    Eine unabhängige Jury berät und entscheidet jährlich über die von Verbänden und Institutionen eingereichten Nominierungsvorschläge.

  • ibsh-Unternehmerinnenpreis – Schleswig-Holstein

    Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) lobt alle zwei Jahre einen Preis für erfolgreiche Frauen aus: Der IB.SH-Unternehmerinnenpreis soll qualifizierte Frauen motivieren und zeigen, dass es sich lohnt, in Schleswig-Holstein unternehmerische Verantwortung zu übernehmen.

    Neben der IB.SH-Unternehmerin zeichnet die IB.SH auch eine IB.SH-Newcomerin aus.

    Der Preis besteht aus einem Preisgeld von 5.000 Euro, einer Skulptur des schleswig-holsteinischen Künstlers Volker Tiemann sowie einem kurzen Video-Porträt über die Preisträgerin.

  • Unternehmerinnenbrief NRW – Nordrhein-Westfalen

    Der Unternehmerinnenbrief NRW ist eine Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und zugleich ein Zertifikat, das Gründerinnen und Unternehmerinnen verliehen wird, die ein erfolgversprechendes Gründungs- und Wachstumskonzept präsentieren.

    Der Unternehmerinnenbrief NRW will die Kultur der Selbständigkeit und das Unternehmerinnenbild in der Öffentlichkeit verändern. Er möchte dazu beitragen, die Zahl der erfolgreich von Frauen geführten Unternehmen zu vergrößern, ihre Bedeutung für Wirtschaft und Arbeitsmarkt zu erhöhen sowie ihre Wachstumspotenziale zu stärken. Gründerinnen und Unternehmerinnen in NRW können sich vor oder im ersten Jahr nach ihrer Gründung mit ihrem Geschäftskonzept bewerben, Unternehmerinnen mit einem Wachstumsvorhaben, wenn sie mindestens 2 Jahre selbständig sind.