Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Förderprogramme

Der Bund sowie das ERP-Sondervermögen, die Länder und die EU unterstützen den Start in die unternehmerische Selbständigkeit durch Förderprogramme.


Dabei handelt es sich meistens um Darlehen, aber auch um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. Typisch für öffentliche Förderdarlehen sind u.a. günstige Zinsen, lange Laufzeiten und häufig eine rückzahlungsfreie Zeit, bis Sie mit der Tilgung beginnen müssen.

Die wichtigsten Förderprogramme für Existenzgründerinnen und -gründer



Förderprogramme für technologieorientierte Unternehmen


Beratung lohnt sich
Verschenken Sie kein Geld und lassen Sie sich beraten:

  • BMWi-Finanzierungshotline
    Tel. 03018 615-8000
  • Infocenter der KfW Mittelstandsbank
    Tel. 0180 1 241124
  • Wirtschaftsministerium Ihres Bundeslandes
  • Investitionsbank Ihres Bundeslandes

Antrag bei der Hausbank
Öffentliche Fördermittel des Bundes und der Länder müssen Sie grundsätzlich bei Ihrer Hausbank beantragen. Gehen Sie keine finanziellen Bindungen ein, ohne sich über solche Förderprogramme zu informieren. Fördermittel müssen Sie vor dem Vorhabensbeginn beantragen. Im Nachhinein werden keine Fördermittel bewilligt (Ausnahme: Investitionszulage).

Voraussetzung für eine Förderung
Eine Förderung über öffentliche Finanzierungshilfen - insbesondere bei Existenzgründern - setzt voraus, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller eine ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation nachweisen kann. Darüber hinaus wird in der Regel erwartet, dass die Existenzgründung in eine tragfähige "Vollexistenz" als Haupterwerbsgrundlage mündet.

Risikogerechte Zinsen
In den folgenden gewerblichen KfW-Programmen gelten risikogerechte Zinsen:

  • Unternehmerkredit (inkl. Unternehmerkredit Ausland)
  • ERP-Unternehmerkapital - Fremdkapitaltranche des Bausteins "Kapital für Arbeit und Investitionen"
  • ERP-Regionalförderprogramm
  • KfW-Umweltprogramm (inkl. Auslandsvariante)
  • ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm
  • Programm zur Förderung erneuerbarer Energien (für gewerbliche Antragsteller)
  • BMU-Programm zur Förderung von Demonstrationsvorhaben (für gewerbliche Antragsteller)

Die Höhe des Zinssatzes ist abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers (= Bonität; bestimmt sich z.B. durch Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad etc.) sowie der Werthaltigkeit der Sicherheiten, die das Unternehmen für den Kredit stellt. Damit gilt: Je geringer das Risiko, desto geringer der Zins. Die Zinsen in der niedrigsten und in der höchsten KfW-Preiskategorie können dabei bis zu 3% auseinander liegen.

Bonität und Sicherheiten eines Unternehmens werden von der Hausbank des Unternehmers ermittelt, die den Förderkredit auf eigenes Risiko gewährt. Auf Grundlage der Bonitätsermittlung und der Sicherheitenbewertung ordnet die Hausbank eine Bonitäts- und eine Besicherungsklasse zu. Durch Kombination der beiden Bewertungsergebnisse ergibt sich die Zuordnung in eine von sieben Preisklassen. Jede Preisklasse deckt dabei eine Bandbreite ab, innerhalb derer der Kundenzins liegen kann. D.h., die KfW gibt maximale Obergrenzen für den Zins einer Preisklasse vor, die Hausbank kann für den Förderkredit diesen Preis oder einen niedrigeren verlangen.

Tipp
Erkundigen Sie sich auch nach Länderprogrammen. Für Forschung, Entwicklung und Innovation, für die Teilnahme an Messen im In- und Ausland, nach Umweltprogrammen oder hinsichtlich steuerlicher Förderung (u.a. Investitionszulagen) fragen Sie nach speziellen Programmen des Bundes und der Länder.


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