KfW-Sonderprogramm – Mittelständische Unternehmen
Es bietet mittelständischen Unternehmen Kredite an: entweder zur Finanzierung von Investitionsvorhaben oder auch zur Betriebsmittelfinanzierung, also z.B. für Löhne und Gehälter, Lieferantenverbindlichkeiten oder auch die Vorfinanzierung von Aufträgen. Gefördert werden Unternehmen, deren Umsatz 500 Millionen Euro im Jahr nicht überschreitet. Es ist auch für Freiberufler zugänglich. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 50 Millionen Euro pro Vorhaben, die Obergrenze für so genannte Projektfinanzierungen beträgt 200 Millionen Euro.
KfW-Sonderprogramm – Große Unternehmen
Gefördert werden Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Euro. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 300 Millionen Euro.
Eine Besonderheit beider Sonderprogramme ist, dass die Hausbanken, die Kredite aus dem Sonderprogramm-Topf ausreichen, von der KfW weitgehend von Risiken entlastet werden: durch eine Haftungsfreistellung.
Haftungsfreistellung KfW-Sonderprogramm – Mittelständische Unternehmen:
Investitionsfinanzierung 90 Prozent, Betriebsmittelfinanzierung 60 Prozent
Haftungsfreistellung KfW-Sonderprogramm –
Große Unternehmen:
Investitionsfinanzierung 70 Prozent, Betriebsmittelfinanzierung 50 Prozent
KfW-Kredite für Konsortialfinanzierungen
Großunternehmen werden oft von mehreren Banken gemeinsam, so genannten Bankenkonsortien, finanziert. Die Bundesregierung hat die Voraussetzung dafür geschaffen, dass sich die KfW als Partner an der Finanzierung von Großunternehmen und am damit verbundenen Risiko beteiligen kann.
Gefördert werden Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Euro. Dabei übernimmt die KfW bei Finanzierungsvorhaben maximal 200 Millionen Euro. Unter dem Strich darf dieser KfW-Anteil aber nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Finanzierung ausmachen. Anträge auf eine Konsortialfinanzierung mit der KfW müssen Unternehmen bei ihrer Hausbank stellen, die dann die gesamte Finanzierung auch abwickelt.
Bürgschaftsprogramm
Es hat ein Gesamtvolumen von 75 Milliarden Euro. Hintergrund: Aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise ist es für viele Unternehmen schwieriger geworden, Bankkredite zu erhalten. Es fehlt ihnen insbesondere häufig an Sicherheiten. Das Bürgschaftsprogramm verschafft an dieser Stelle Erleichterung.
Der Bund wird damit künftig sowohl die Bürgschaftsbanken als auch die Länder bzw. Landesförderbanken, die Unternehmen bei fehlenden Sicherheiten durch Bürgschaften unter die Arme greifen, deutlich entlasten.
Kleinere Bürgschaften bieten die Bürgschaftsbanken in den Bundesländern an. Um den Bürgschaftsbanken ihre Entscheidung zu erleichtern, eine solche Bürgschaft zu übernehmen, stehen der Bund und das jeweilige Land von jeher für den Großteil der übernommenen Bürgschaft gerade: durch so genannte Rückbürgschaften. Der verbleibende Risikoanteil der Bürgschaftsbanken wird im Rahmen der Konjunkturprogramme nunmehr um weitere zehn Prozentpunkte reduziert. Dafür erhöht der Bund entsprechend seinen Rückbürgschaftsanteil. Der Höchstbetrag für Bürgschaften der Bürgschaftsbanken wurde von einer Million auf zwei Millionen Euro angehoben.
Dort, wo die Bürgschaftsbanken nicht zuständig sind, übernehmen die Länder Bürgschaften für Beträge zwischen zwei Millionen und 50 Millionen Euro (in den neuen Ländern bis zehn Millionen Euro). Auch hier gibt es künftig eine Risikobeteiligung des Bundes. In diesem Fall übernimmt der Bund nunmehr 50 Prozent der Bürgschaft.
Für Bürgschaftsbeträge, die 10 Millionen Euro (in den neuen Bundesländern) bzw. 50 Millionen Euro (in den alten Bundesländern) übersteigen, gibt es parallele Bund-Länder-Bürgschaften. In den neuen Bundesländern teilen sich Bund und Länder dabei das Risiko im Verhältnis 60 zu 40; in den alten Bundesländern liegt die Risikoverteilung bei 50 zu 50.
Die Bürgschaften im Rahmen des „Wirtschaftsfonds Deutschland“ umfassen nicht nur wie bisher vornehmlich Investitionsmittelfinanzierungen, sondern gelten nunmehr auch für Betriebsmittelfinanzierungen. Sie decken unter besonderen Voraussetzungen künftig bis zu 90 Prozent des Ausfallrisikos ab.
Für Bürgschaften der Bürgschaftsbanken können Unternehmen einen Antrag bei der Bürgschaftsbank in ihrem Bundesland einreichen. Geht es um Landesbürgschaften oder kombinierte Bund-Länder-Bürgschaften, so kann die Hausbank einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen, dem so genannten Mandatar des Landes bzw. des Bundes.
Die Angebote des "Wirtschaftsfonds Deutschland" gelten für Vorhaben, die vor dem 31. Dezember 2010 begonnen werden.








Wirtschaftsfonds Deutschland