Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

KfW-StartGeld

Gefördert werden Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine Unternehmen und Freiberufler, die über die erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Qualifikationen verfügen und deren Gesamtfremdfinanzierungsbedarf 50.000 Euro nicht übersteigt.

Finanziert werden Investitionen, auch Betriebsmittel, und zwar bis zu 100 Prozent.

Eine Antragstellung ist bis zu einem Unternehmensalter von drei Jahren möglich. Gefördert wird auch eine Gründung im Nebenerwerb, wenn das Unternehmen mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist.

Höchstbetrag
50.000 Euro.

Laufzeit
Fünf bis zehn Jahre und ein bis zwei tilgungsfreie Anlaufjahre. Eine kostenfreie außerplanmäßige Tilgung ist möglich.

Teamgründung
Bei mehreren Gründern kann für das gleiche Vorhaben der Höchstbetrag je Gründer in Anspruch genommen werden.

Sicherheiten
Sind Sicherheiten vorhanden, müssen sie auch zur Absicherung des Darlehens mit herangezogen werden. Allerdings wird ein Darlehen auch bewilligt, wenn die Sicherheiten nicht ausreichen. Die KfW wird die Hausbank obligatorisch zu 80 % von der Haftung freistellen.

Kombination mit anderen Fördermitteln
Eine Kombination mit anderen Existenzgründungsprogrammen ist nicht möglich. Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur kann allerdings zeitgleich in Anspruch genommen werden.

Antragstellung
Der Antrag an die KfW muss über die Hausbank (Bank oder Sparkasse) des Gründers bzw. Unternehmers gestellt werden. Das KfW-Startgeld muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden.


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