Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Das EXIST-Gründerstipendium

Das neue EXIST-Gründerstipendium setzt die erfolgreiche Förderung durch EXIST-SEED fort. Es unterstützt Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten.

Dabei sollte es sich um technologisch-innovative Gründungsvorhaben mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln. Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.

ESF EU

Wer wird gefördert?

  • Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten
    - außeruniversitären Forschungseinrichtungen
    - Hochschulen
  • Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.
  • Gründerteams bis max. 3 Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert.

Was wird gefördert?

  • Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben im produzierendem Gewerbe.
  • Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.

Wie wird gefördert?

  • Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
    - Absolventen mit Hochschul-Abschluss 2.000 Euro/Monat
    - Promovierte Gründer/innen 2.500 Euro/Monat
    - Studierende 800 Euro/Monat
  • Sachausgaben:
    - bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 17.000 Euro)
  • Coaching:
    5.000 Euro
  • Kinderzuschlag:
    100 Euro/Monat pro Kind
  • Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.

Was müssen Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer leisten?

  • Hochschule bzw. Forschungseinrichtung
    - ist in ein Gründernetzwerk eingebunden.
    - stellt dem Gründer/der Gründerin einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung und garantiert kostenfreie Nutzung der Infrastruktur.
    - verwaltet Fördermittel
  • Gründer/in
    - erhält Coachingleistungen des Gründer-Netzwerks.
    - besucht eintägiges Seminar „Gründerpersönlichkeit“
    - präsentiert erste Ergebnisse zum Businessplan nach 5 Monaten.
    - legt Businessplan nach 10 Monaten vor.
    - führt Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab.

Ist eine Unternehmensgründung während der Förderphase möglich?

Ja, sie darf allerdings nicht bereits zu Beginn der Förderung erfolgt sein.

Wer stellt den Antrag?

  • Staatliche Hochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Wo wird der Antrag gestellt?

Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PTJ)
Außenstelle Berlin
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.


Artikel bewerten