Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

ERP-Startfonds

Die KfW beteiligt sich im Rahmen des ERP-Startfonds an innovativen kleinen Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Beteiligung dient der Deckung des Finanzierungsbedarfs für die Entwicklung und Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz in Deutschland, die nicht älter als 10 Jahre sind und die die Kriterien der EU-Kommission für kleine Unternehmen erfüllen (siehe Link KfW-Merkblatt).

Voraussetzungen
Eine KfW-Beteiligung ist möglich, wenn ein weiterer Beteiligungsgeber sich als Leadinvestor in mindestens gleicher Höhe an dem Technologieunternehmen beteiligt und auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages die Beteiligung der KfW mitbetreut. Mit der KfW kooperierende Leadinvestoren können Beteiligungsgesellschaften sowie natürliche und juristische Personen sein, die Unternehmen Beteiligungskapital zur Verfügung stellen.

Die Entwicklungsanteile, die den innovativen Kern der Unternehmenstätigkeit betreffen, müssen im Unternehmen selbst erbracht werden. Die neu entwickelten Produkte (Verfahren/Dienstleistungen) müssen sich in den wesentlichen Funktionen von den bisherigen Produkten (bzw. Verfahren/Dienstleistungen) des Unternehmens unterscheiden und basieren auf eigener Forschung und Entwicklung.

Auftragsentwicklungen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Beteiligung, die Beteiligungsform sowie Laufzeit und Konditionen der KfW richten sich vorrangig nach der Beteiligungsform des Leadinvestors.
Die Höhe der KfW-Beteiligung beträgt bis zu 3 Mio. Euro, die auf verschiedene Finanzierungsrunden aufgeteilt werden können. In der ersten Finanzierungsrunde werden max. 1,5 Mio. Euro.

Der Leadinvestor soll das Technologieunternehmen in allen wirtschaftlichen und finanziellen Belangen beraten und unterstützen. Er soll Management-Know-how und Marketingunterstützung bieten können. Außerdem sollte er in der Lage sein, zusätzliche Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Als Leadinvestoren kommen in Frage:

  • Beteiligungsgesellschaften
  • Unternehmen (als strategische Investoren)
  • Business Angels

Beteiligungsgesellschaften müssen bei der KfW akkreditiert sein. Unternehmen und Business Angels werden auf Einzelfallbasis zugelassen.

Der Leadinvestor überwacht die Geschäftsführung und Entwicklung des Technologieunternehmens und unterrichtet hierüber die KfW. Zum Ausgleich erhält er von der KfW eine Vergütung.

Antragstellung
Anträge sind auf den Vordrucken der KfW zusammen mit einer Erklärung des kooperierenden Leadinvestors zur Übernahme einer eigenen Beteiligung an die KfW Mittelstandsbank zu richten. Die Prüfung der Antragsvoraussetzungen erfolgt zunächst durch den Leadinvestor. Vor Abschluss eines Beteiligungsvertrages zwischen Leadinvestor und Technologieunternehmen ist ein Beteiligungsantrag bei der KfW einzureichen.


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