Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Einstiegsgeld

Alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten das Arbeitslosengeld II. ALG-II-Empfänger können von ihrem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor Ort (Jobcenter, ARGE) für den Schritt in die Selbständigkeit das Einstiegsgeld erhalten.
Das Einstiegsgeld kann bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gewährt werden. Außerdem können Hilfebedürftige, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben auch Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Zuschüsse dürfen einen Betrag von 5.000 Euro nicht übersteigen (§ 16c SGB II).

Einstiegsgeld = Zuschuss
Der Fallmanager kann das Einstiegsgeld in Form eines flexiblen Zuschusses und weitere Leistungen bewilligen, wenn er dies für ratsam hält. Zur Beurteilung der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit muss der Gründer die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorlegen. Zu den fachkundige Stellen zählen zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kreditinstitute, Gründungszentren sowie Steuerberater. Darüber hinaus gibt es in den Bundesländern verschiedene Verbände, die Tragfähigkeitprüfungen vornehmen. In Bayern ist dies beispielsweise der Aktivsenioren Bayern e.V.

Höhe des Einstiegsgeldes
Hinsichtlich der Höhe des Einstiegsgeldes ist der Fallmanager nicht gebunden. Sie orientiert sich an der Arbeitslosigkeitsdauer und der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Arbeitsuchenden. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt den Trägern der Grundsicherung eine Orientierung an den Regelsätzen des Arbeitslosengeldes II (z.B. 60% bei einem Paar).

Allerdings handelt es sich hier um eine so genannte Kann-Regelung. Das heißt: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Leistung.

Überblick: Einstiegsgeld

  • Zielgruppe
    ALG II-Empfänger, die sich hauptberuflich selbständig machen wollen
  • Anspruch
    Gewährung liegt im Ermessen des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor Ort (Agentur für Arbeit, Kommune, Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagentur und Kommune)
  • Förderart
    Zuschuss zum ALG II
  • Höhe
    richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft
  • Versicherung
    - Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
    - Krankenkasse prüft, ob pflichtversicherungs- oder freiwilliger Versicherungsstatus vorliegt
  • Steuern
    - Einstiegsgeld muss nicht versteuert werden
    - alle Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit müssen versteuert werden
    - selbständige Einkünfte; Formular: Anlage GSE (Einkünfte aus Gewerbebetrieb/Einkünfte aus selbständiger Arbeit)
  • Antragstellung
    Träger der Grundsicherung vor Ort (Jobcenter, ARGE, Kommune)


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