Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Garantien

Beteiligungsgesellschaften, insbesondere mittelständische Beteiligungsgesellschaften, erwarten in aller Regel keine banküblichen Sicherheiten.
Sie benötigen daher eine anderweitige Risikoabsicherung. Bürgschaftsbanken können in diesen Fällen Garantien
(max. 70 %) gegenüber Beteiligungsgesellschaften übernehmen, um damit typisch stille Beteiligungen (ohne Mitsprachrecht) an Unternehmen abzusichern.

Wer kann eine Garantie erhalten?
Garantien der Bürgschaftsbanken gibt es für alle gewerblichen Unternehmen und Freiberufler.
Voraussetzung: Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich sinnvoll sein.

Antrag gemeinsam mit der Beteiligungsgesellschaft
Eine Garantie wird gemeinsam mit der Beteiligungsgesellschaft bei einer Bürgschaftsbank gestellt, und zwar in dem Bundesland, in dem sich der (geplante) Sitz des Unternehmens befindet.


Artikel bewerten