Private Bürgschaften
Bei privaten oder persönlichen Bürgschaften bürgen Privatpersonen oder Unternehmer für die Rückzahlung des Darlehens. Dabei wird meist vereinbart, dass die Bank den Zugriff auf den Bürgen auch ohne vorheriges gerichtliches Vorgehen gegen den Hauptschuldner vornehmen kann ("selbstschuldnerische Bürgschaft"). Die Bank kann also den Bürgen jederzeit in die Pflicht nehmen, selbst wenn der Hauptschuldner noch zahlen könnte. Allerdings wollen private Bürgen nicht selten Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen nehmen.
Hinzu kommt eine enorme emotionale Belastung, wenn die Geschäfte schlecht gehen und die Bürgschaft wirksam werden sollte. Insofern sollten Familienangehörige, Freunde und Bekannte nicht als Bürgen in Anspruch genommen werden. Eine Alternative bietet die Übernahme einer Bürgschaft durch einen Geschäftspartner und die Abfassung eines Bürgschaftsvertrags, der Art, Dauer und Anlass der Bürgschaft begrenzt. Interessant können auch Bürgengemeinschaften sein, bei der mehrere Personen im Umfang der eigenen Schuld zugleich auch für andere mitbürgen.
Ausfallbürgschaften
Ausfallbürgschaften werden von den Bürgschaftsbanken in den Bundesländern zur Verfügung gestellt. Die jeweilige Bürgschaftsbank bürgt für einen Kreditnehmer (gewerbliche Unternehmen und Freie Berufe) bei dessen Hausbank für einen Kredit. Diese Ausfallbürgschaften sind für Banken, Sparkassen und andere Finanzierungsinstitute vollwertige Kreditsicherheiten.
Eine Bürgschaftsbank bürgt allerdings nur bis zu 80 Prozent des zu besichernden Kreditbedarfs. Für die restlichen 20 Prozent muss die Hausbank das Risiko tragen.
Achtung: Der Kreditnehmer haftet prinzipiell immer für die gesamte Kreditsumme.
Wer kann eine Ausfallbürgschaft erhalten?
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken gibt es für alle gewerblichen Unternehmen und Freiberufler (in einigen Bundesländern auch Landwirte, Gartenbaubetriebe und Fischer), denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Voraussetzung: Ihr Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich sinnvoll sein.
Wie wird eine Bürgschaft beantragt?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
a) Antrag über die Hausbank
Ihre Hausbank (Bank; Sparkasse, Volks- oder Raiffeisenbank) beurteilt Ihr Gründungsvorhaben positiv. Aber: Sie verfügen über zu wenig oder keinerlei Sicherheiten. In diesem Fall kann die Hausbank gemeinsam mit Ihnen einen Antrag bei der Bürgschaftsbank stellen. Der Antrag wird immer bei der Bürgschaftsbank in dem Bundesland gestellt, in dem sich Ihr (geplanter) Betriebssitz befindet.
b) Bürgschaft ohne Bank
Zahlreiche Bürgschaftsbanken bieten das Programm "Bürgschaft ohne Bank - BoB" an. Als Kreditnehmer können Sie sich direkt an die Bürgschaftsbank wenden, um eine Bürgschaft zu beantragen. Diese prüft den Businessplan und bietet bei positiver Beurteilung eine Kreditbürgschaft in der Regel für 60 und 80 Prozent der Kreditsumme an.
Kosten
Der Kreditnehmer hat für eine Ausfallbürgschaft eine einmalige Bearbeitungsgebühr sowie eine laufende Provision von üblicherweise 1 bis 1,5 Prozent der verbürgten Summe zu zahlen.








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