Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
gewerbliche Baukosten,
Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung,
immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer,
die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung durch eine natürliche Person (grundsätzlich mindestens 10 % Gesellschaftsanteil und Geschäftsführerbefugnis),
extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen,
Kosten für erste Messeteilnahmen.
Höchstbetrag
10 Mio. Euro pro Vorhaben
Sicherheiten
Bankübliche Sicherheiten
Unternehmen und Freiberufler, die seit mindestens 2 Jahren am Markt tätig sind, können eine 50%ige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstitutes in Anspruch nehmen. Dies hat zur Folge, dass der Antragsteller nicht für die gesamte Kreditsumme Sicherheiten zur Verfügung stellen muss. Bei endfälligen Darlehen und für Betriebsmittel wird keine Haftungsfreistellung gewährt. Endfällige Darlehen werden am Ende der Laufzeit in einem Betrag zurückgezahlt. Es sind während der Darlehenslaufzeit also nur die Zinsen und keine Tilgungsraten zu zahlen.
Antragstellung
Die Mittel des KfW-Unternehmerkredits müssen vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse des Antragstellers) beantragt werden. Als Hausbanken werden auch die Landesförderinstitute akzeptiert. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die KfW.
Zinsen
Die Höhe des Zinssatzes orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Dabei gelten für kleine und mittlere Unternehmen besonders günstige Konditionen. Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit und bei endfälligen Krediten ist der Zinssatz fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit kann der Zinssatz für 10 Jahre oder die gesamte Laufzeit festgeschrieben werden.
Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Nominal- und Effektivzinssätze gemäß Preisangabenverordnung - PAngV) je Preisklasse sind der Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr. 069 7431-4214 oder im Internet unter www.kfw-mittelstandsbank.de (www) abgerufen werden kann.
Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine von der KfW vorgegebenen Bonitätsklassen und Besicherungsklassen. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank den Förderkredit einer von der KfW vorgegebenen Preisklassen zu. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Der kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes sind der Anlage der Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme zu entnehmen.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Die Kombination des Unternehmerkredits mit anderen Förderprogrammen ist möglich, vorausgesetzt es handelt sich nicht um haftungsfreigestellte Förderprogramme der KfW.








KfW-Unternehmerkredit