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Nr. 78 in 08/2010

SCHWERPUNKT

"Ausgründungen": vom Angestellten zum Unternehmer

Der Grundgedanke bei einer Ausgründung (= Spin-off) lautet: Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter verlassen ihr Mutterunternehmen und gründen ein eigenes Unternehmen. Dabei bieten sie oftmals ähnliche sowie gegebenenfalls weitere Leistungen an, die sie zuvor als Angestellte erbracht haben, jetzt allerdings auf eigene Rechnung. Beispiele: Der Marketing-Kollege gründet eine Werbeagentur, Mitarbeiter der Personalabteilung eröffnen eine Personalberatung. "Wir hatten hier in Leipzig beispielsweise den Fall, dass ein Unternehmen aus der Metallverarbeitung seine Metallveredelung ausgelagert hat. Aus der Abteilung, in der die Metalle verzinkt wurden, haben Mitarbeiter ein neues Unternehmen geschaffen," so Sirko Werner, amtierender Abteilungsleiter Unternehmensförderung und Geschäftsfeldverantwortlicher Starthilfe und Unternehmensförderung an der Industrie- und Handelskammer Leipzig.

Ausgründungen kommen für einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder auch für eine größere Mitarbeiter-Gruppe in Frage. Fast immer sind dabei diejenigen Arbeitnehmer des Mutterunternehmens mit von der Partie, die im auszugründenden Unternehmensbereich das meiste Know-how und nicht selten auch das Sagen hatten. Gerade aus Forschungsunternehmen heraus gründen oftmals ganze Abteilungen, häufig vor allem die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, auf deren Konto die Erarbeitung eines Patents geht, das nun verwertet werden soll.

Wie kommen Ausgründungen zustande?

Um Kosten zu sparen, versuchen Unternehmen nicht selten, sich auf ihr Kerngeschäft zu beschränken und weniger lukrative Geschäftsbereiche zu schließen oder auszulagern. Dies geschieht auch im Verlauf von Sanierungen, bei denen sich ein Unternehmen von Betriebsteilen trennt. Da die betroffenen Unternehmen häufig aber nicht ganz ohne die abgebauten Leistungen auskommen können, bietet ihnen eine Ausgründung die Gelegenheit, diese günstiger "einzukaufen". "Ausgründungen können die oft hohen Kosten, die in größeren Unternehmen für Organisation, Dokumentation oder Controlling anfallen, deutlich reduzieren", so Lutz Feufel, Abteilungsreferent Starthilfe und Unternehmensförderung bei der IHK Region Stuttgart. "Damit können sie dem auslagernden Unternehmen niedrigere, für sich aber durchaus auskömmliche Preise anbieten. Das Mutterunternehmen verwandelt seine bislang internen Fixkosten in externe variable Kosten."

Zu Ausgründungen kommt es außerdem, wenn ein Unternehmensbereich nicht mehr zum Kerngeschäft eines Unternehmens passt. Harald Hof, Referent Existenzgründung bei der IHK für München und Oberbayern: "Was für das Mutterunternehmen vielleicht nicht mehr lukrativ genug erscheint, beispielsweise die Metallveredelung oder die Verwertung eines Patents, kann für einen Gründer eine gute Geschäftsgrundlage sein."

Einvernehmliche Ausgründung: unabhängig vom Mutterunternehmen

Wenn sich alle Beteiligten "grün" sind, kann die Idee einer Ausgründung vom Arbeitgeber an die in Frage kommenden Arbeitnehmer herangetragen werden. Genauso gut können ausgründungswillige Arbeitnehmer diesen Schritt der Unternehmensleitung vorschlagen.

Ein ausgegründetes Unternehmen ist in der Regel ein von der Mutter rechtlich völlig unabhängiges Unternehmen. Das heißt, die Leistungen tauchen nicht mehr in der Bilanz des Mutterunternehmens auf, sondern werden eigenständig vom ausgegründeten Unternehmen angeboten. Dennoch nehmen viele Mutterunternehmen aus gutem Grund regen Anteil an ihren Ausgründungen. "Da diese Ausgründungen häufig durchaus im Sinne der Mutterunternehmen sind, werden sie von ihnen unterstützt", fährt Sirko Werner fort: "Mit günstigen Krediten, mit Personal, oder zuweilen auch mit dem Angebot von mietfreien Räumlichkeiten. In vielen Fällen sind die Mutterunternehmen sogar Gesellschafter der neuen Unternehmen, zumindest in der Startphase."

Beteiligung des Mutterunternehmens

Ein Mutterunternehmen kann bei einer einvernehmlichen Ausgründung auch Gesellschafter des neuen Unternehmens werden. Wenn sich dabei beispielsweise Mitarbeiter selbständig machen, um eine Erfindung zur Marktreife zu bringen, nutzt das Mutterunternehmen über die Ausgründung nicht selten die Gelegenheit, zusätzliche Innovationen auf den Weg zu bringen. Der Startup wird beispielsweise mit notwendigen liquiden Finanzmitteln ausgestattet, um die kostspielige Verwertung von Forschungsergebnissen und Patenten zu ermöglichen. Hieran ist die Erwartung geknüpft, am Erfolg des Ausgründungs-Unternehmens zu partizipieren, vor allem an dessen zukünftigem Know-how und seinen finanziellen Erträgen: spätere Wiedereingliederung ins Mutterunternehmen nicht ausgeschlossen.

Tipp: Wenn Ausgründerinnen und -gründer in ihren eigenen Unternehmen auf jeden Fall das Sagen haben wollen, müssen sie sich zwischen der starken Schulter der Mutter und ihrer eigenen unternehmerischen Freiheit entscheiden. Denn bei allen Vorteilen, die eine Beteiligung des Mutterunternehmens mit sich bringt, birgt sie dennoch auch das Risiko, dass es immer wieder zu Auseinandersetzungen über die Unternehmensstrategie kommt. Die Wahrscheinlichkeit für Auseinandersetzungen ist dabei umso größer, je mehr Gesellschaftsanteile die Muttergesellschaft hält.

Hinzu kommt: Die Allianz mit einem größeren und finanziell starken Partner kann dazu führen, dass eine öffentliche Gründungsförderung aus rechtlichen Gründen kaum oder gar nicht mehr gewährt werden kann.

Ausgründung unabhängig vom Mutterunternehmen

Eine Ausgründung ist auch ohne Billigung und Beteiligung des Mutterunternehmens möglich. Harald Hof: "Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Arbeitnehmer bei ihrer Unternehmensleitung mit Verbesserungs- und Veränderungsvorschlägen immer wieder abblitzen und schließlich die Reißleine ziehen: Sie kündigen und gehen eigene Wege."

Tipp: Vor einer Ausgründung ohne Unterstützung des bisherigen Arbeitgebers sollten alle Beteiligten die möglichen Konsequenzen abwägen: Sperrfrist beim Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung, Aufgabe eines festen Arbeitsverhältnisses, Unsicherheit hinsichtlich der Entwicklung des neuen Unternehmens. Unerlässlich ist ein "wasserdichter" Businessplan, der sich mit allen Chancen und vor allem Risiken der Ausgründung beschäftigt.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch ein im Arbeitsvertrag ggf. vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot. "Hier lohnt sich in jedem Fall die genaue Prüfung der Klausel zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt, da die Wirksamkeit von einigen Bedingungen/Voraussetzungen abhängig ist. Völlig ohne vertragliche Absprachen treten weitere nachvertragliche Treuepflichten gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber ein, wie beispielsweise die Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen," empfiehlt Sirko Werner von der Industrie- und Handelskammer Leipzig.

Typisches Problem: Wettbewerbsverbot

Unabhängig davon, ob sich der Ausgründer im Einvernehmen oder aber ohne Billigung, vielleicht sogar im Streit, von seinem Mutterunternehmen trennt, kann das Thema "Wettbewerbsverbot" eine Rolle spielen, mahnt Lutz Feufel: "Das Wettbewerbsverbot wird in der Regel schon im Arbeitsvertrag festgelegt und besagt, dass ein Ausgründer für eine bestimmte Zeit sich nicht mit demselben Angebot selbständig machen und auch keine Kunden der Mutter gezielt abwerben darf. Wenn die Kunden von allein kommen, ist das in Ordnung." Dazu kommt, dass Arbeitnehmer keine Geschäftsgeheimnisse (z.B. Musterbriefe, Arbeitsanweisungen, Wartungspläne) kopieren dürfen, wenn sie gehen. Das Know-how, das sie erworben und im Kopf haben, gehört dagegen ihnen.

Tipp: Ist das Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag geregelt, muss der Arbeitgeber nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses seinem ehemaligen Arbeitnehmer dafür einen finanziellen Ausgleich bezahlen. Ist die Ausgründung ohne Billigung des Arbeitgebers geschehen, wird er mit großer Wahrscheinlichkeit auf dieses Wettbewerbsverbot bestehen. Bei einer Gründung im Einvernehmen dagegen eher nicht. Hier kann das Wettbewerbsverbot aufgehoben werden (mündlich oder schriftlich).

Typisches Problem: Kaufmännische Defizite

Auch wenn das Mutterunternehmen tatkräftig hilft: Bei Ausgründungen geht nicht immer alles glatt. Sirko Werner: "Die typischen Probleme sind ähnlich wie bei ‚normalen' Gründungen: Dem hohen fachlichen Wissen stehen kaufmännische Defizite gegenüber." Diese Defizite, ergänzt Harald Hof, kommen dabei nicht von ungefähr: "Bisher konnten sich die Ausgründer im ihrem alten Unternehmen auf die Fachleute verlassen: für Finanzplanung, Kundenakquise, Buchhaltung. Jetzt müssen sie sich um alles selbst kümmern. Und da kommen Aufgaben auf sie zu, die viele vor der Ausgründung unterschätzen. Außerdem sind viele Ausgründer ausgesprochen technologiegeprägt. Ihr kaufmännisches Grundverständnis ist eher unterentwickelt."

Tipp: Zum Ausgleich kaufmännischer Defizite und zur Lösung betrieblicher Probleme sollten Gründungsinteressierte die Beratungs- und Seminarangebote der Kammern sowie Coachingangebote nutzen. Nicht vergessen: Beratung und Coaching können finanziell gefördert werden. Darüber hinaus sollten gerade technologieorientierte Ausgründerinnen und -gründer darüber nachdenken, mit einem kaufmännisch versierten Partner an den Start zu gehen. Mehr Gründungspartner bedeuten in der Regel auch mehr Eigenkapital, so dass die Gründungsfinanzierung leichter fällt.

Dabei gilt: Augen auf bei der Wahl des Partners. Freundschaften sind keine Gewähr dafür, dass es auch mit der gemeinsamen Unternehmensführung klappt. Man sollte daher alle möglichen Konfliktfelder vor der Gründung ausführlich besprechen und entsprechende Lösungen vertraglich vereinbaren. Bei der Suche nach geeigneten Gründungspartnerinnen und -partnern helfen die verschiedenen regionalen Gründungsinitiativen.

Chancen: alte oder neue Mannschaft

Viele Ausgründungen werden von Teams, manchmal sogar den vollständigen Belegschaften einer Unternehmensabteilung durchgeführt. Auch bei kleineren Teams werden dabei nicht alle Beteiligten zu Gesellschaftern des neuen Unternehmens. Viele, nicht selten sogar der überwiegende Teil, werden im neuen Unternehmen als Angestellte arbeiten.

Tipp: Ausgründerinnen und -gründer, die ihr Personal aus dem "Mutterunternehmen" mitnehmen können, beschäftigen damit Personen, die das betreffende Produkt bzw. die Dienstleistung bereits gut kennen. Der zeitliche Aufwand für Personalsuche und Einarbeitung entfällt damit. Allerdings ist es nicht unbedingt ein Beinbruch, wenn man nicht auf ein eingespieltes Team zurückgreifen kann, so Harald Hof: "Neues Personal geht vielleicht mit neuen Ideen und anderen Sichtweisen an die Aufgaben heran. Eine unveränderte Mannschaft kann mit der Zeit ‚betriebsblind' werden, wenn sie sich allzu sehr an vertraute Abläufe oder Vorgaben der Führungsebene gewöhnt hat."

Startvorteil: fester Kunde

Die Ausgangsposition für Ausgründungen ist in aller Regel besonders günstig, so Sirko Werner: "Ein großer Pluspunkt im Businessplan vieler Ausgründungen ist, dass sie durch ihr Mutterunternehmen bereits einen Kunden haben, der sie oft auch noch beim Markteintritt unterstützt. Ich weiß als Ausgründer also meistens sehr früh und sehr genau: Es wird einen Abnehmer in einer bestimmten Größenordnung geben. Damit weiß ich auch, ob ich die Umsätze und Gewinne erwirtschaften kann, um überleben zu können."

Diesen Pluspunkt wissen auch die Banken bei Kreditgesprächen zu schätzen, so Harald Hof. Allerdings sollte es nicht bei dem einen Auftraggeber bleiben, um nicht auf Gedeih und Verderb von ihm abhängig zu sein. Harald Hof: "Ein Auftraggeber, der genau weiß, dass Sie keinen anderen Kunden haben, kommt womöglich auf die Idee, Ihre Preise zu drücken".

Tipp: Wer übrigens als Einzelperson ausgründet und nur einem Auftraggeber hat, ist damit "selbständig mit einem Auftraggeber", wenn nicht sogar "scheinselbständig". In beiden Fällen hat dies Auswirkungen auf Höhe und Zahlungsweise der Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet so genannte "Statusfeststellungen" an, die für Auftraggeber und Auftragnehmer alle Zweifel beseitigen.


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