Förderprogramme
Bund und Länder unterstützen Gründerinnen und Gründer auf dem Weg in die berufliche Selbständigkeit. Dabei stehen ihnen verschiedene Förderangebote zur Verfügung.
Beratung
Beratung ist für jede Gründerin und jeden Gründer ein absolutes „Muss“. Kostenfreie bzw. subventionierte Beratung bieten beispielsweise Gründungsinitiativen, Anlaufstellen für Gründerinnen und Unternehmerinnen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und zum Teil auch Berufs- und Branchenverbände an. Darüber hinaus kann eine kostenpflichtige Beratung durch eine spezialisierte Unternehmensberatung sinnvoll sein. Die Beratung wird durch die Bundesländer zum Teil finanziell gefördert. Voraussetzung: Sie dürfen Ihr Unternehmen noch nicht gegründet haben. Für den Fall, dass Sie Ihr Geschäft, Ihren Betrieb oder Ihr Büro bereits eröffnet haben, können Sie das Gründercoaching Deutschland beantragen. Ab einem Jahr nach der Gründung fördert der Bund Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehme sowie Freie Berufe durch einen Zuschuss zu den Beratungskosten.
Weitere Informationen
Beratung und Qualifizierung
Förderdarlehen und -zuschüsse
Förderdarlehen, die von Bund und Ländern angeboten werden, sind meist zinsgünstiger als Bankkredite und in den ersten Jahren tilgungsfrei. Das heißt, Sie müssen zunächst nur den Zins zahlen, aber noch keine Kreditraten. Die Förderdarlehen des Bundes werden über die KfW Bankengruppe bereitgestellt, Förderdarlehen der Länder über die jeweiligen Fördereinrichtungen (z. B. Investitionsbanken). Beantragen müssen Sie ein Förderdarlehen aber immer bei Ihrer Bank oder Sparkasse (Hausbankprinzip). Für Gründerinnen aus der Arbeitslosigkeit bietet die Bundesagentur für Arbeit einen Gründungszuschuss an, den Sie bei Ihrer Arbeitsagentur beantragen. Hochschulabsolventinnen und Wissenschaftlerinnen können ein EXIST-Gründerstipendium beantragen. Einen Überblick über alle Förderprogramme des Bundes und der Länder erhalten Sie in der Förderdatenbank des BMWi.

